SUV und 4x4

Für 4x4 und SUV kommen teilweise besondere Regelungen zur Anwendung: 
Fahrzeughöhe darf max. um 20cm im Vergleich zur Originalhöhe zunehmen
Spurweitenänderung bis max. +2%, bei Leiterrahmen bis zu +4% zulässig
Reifenabrollumfang  im Vergleich zur Originalbereifung um ca. 2,5% größer > Bestätigung 
über die Tachotoleranz erforderlich
Reifenabrollumfang bzw. Gesamtübersetzung im Vergleich zum Originalfahrzeug um 
mehr als 8% größer > Abgasgutachten nach EURO-Norm erforderlich !
Einstiegskante höher als 70cm von der Fahrbahn > Einstiegstreppe erforderlich
Distanz Außenkante Scheinwerfer zur äußersten (Karosserie-) Fahrzeugkante darf max. 400mm sein
Bei Fahrzeughöherlegung ist auf ausreichende Länge und Führung der Bremsleitungen sowie funktionsfähige
Federwegsbegrenzung zu achten
Viele Reifen sind nur mit Speedindex "Q" versehen (=160km/h) - "M&S"-markierte Reifen benötigen bei 
einer Fahrzeugbauartgeschwindigkeit von mehr als 160km/h einen Hinweiskleber im Sichtbereich der Lenkers
Reservereifen müssen nicht verpflichtend mitgeführt werden
Beleuchtungsvorschriften beachten
Frontschutzbügel bis 2.500kg höchstzul. Gesamtgewicht nur genehmigungsfähig, wenn positive ECE/EEC -
Prüfung vorliegt (z.B. bei Cobra-Frontschutzbügeln).
Bei mehr als 2.500kg höchstzul. Gesamtgewicht besteht keine direkte Richtlinie, allerdings schränkt KFG §4 Abs. 2 ein 
(Abhilfe schaffen ev. gefederte Schutzbügel oder jene aus Kunststoffen) - siehe auch unter "Anbauteile"
Seilwinden müssen abgedeckt und gegen unbefugte Benutzung gesichert werden - Benutzung entsprechend 
dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz