Fahrwerke |
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Die Dämpfer (unverstellbar) selbst gelten als
Austauschteile und müssen i.a. nicht typisiert werden; Fahrwerksänderungen
(verkürzte oder
progressivere Federn und verstellbare Komplettfahrwerke/Schraubfahrwerke/Tieferlegungssätze)
hingegen schon.
Fahrwerke (Dämpfer), welche nur härteverstellbar und nicht höhenverstellbar sind (also auch die gleich Länge wie die Originaldämpfer besitzen), gelten zwar als Austauschteile und sind i.a. eintragungsfrei, können allerdings das Fahrverhalten und die Verkehrs-/Betriebssicherheit deutlich ändern. Verlangen Sie daher auch beim Kauf solcher Teile alle ev. verfügbaren Gutachten. Bitte beachten Sie, dass Tieferlegungssätze oft nur so viel wert sind, wie die beiliegenden Gutachten. Feder- und Dämpfernummern müssen 100%ig mit jenen im Teilegutachten/ABE übereinstimmen!!! Bitte entfernen Sie NICHT etwaige Teilenummern (z.B. durch Lackieren, etc.)!!! Die Funktion von serienmäßigen ABS und ASR muss auch beim Tauschfahrwerk gegeben sein, daher beim Fahrwerkskauf auf entsprechende Montagemöglichkeiten achten! Die Bodenfreiheit von starren Teilen (egal ob es sich dabei um Trägerteile, Schraubenköpfe, Auspuffschellen oder Ölwannenschutzbleche handelt) MUSS entweder mindestens 11cm betragen (Fahrer mit ca. 75 kg Körpermasse im Wagen sitzend) oder seit Mitte 2013 ist alternativ auch die Prüfung bei hzl. Achslast nach VdTÜV Merkblatt 751 i.d.g.F) möglich; hier muss eine Mindestbodenfreiheit von 80mm gegeben sein). Beachten Sie bei der Kontrolle der momentanen Bodenfreiheit folgende Faktoren:
Sollte die ausreichende Bodenfreiheit fehlen, so können sog. "Höherlegungskits / Spring Distance Kits" in Ringform (10-25mm Höhe) zwischen Federteller und Feder zwischengelegt werden. Wer glaubt, mit dem Reifendruck etwaige Höhendifferenzen ausgleichen zu können, der irrt: Meine Erfahrungen zeigten, dass z.B. bei 225/45ZR17 die Erhöhung des Reifendrucks auf ca. 4 BARü lediglich eine Erhöhung der Bodenfreiheit von max. 5mm bringt, das Fahrverhalten aufgrund des übermäßigen Reifendrucks aber bereits als gefährlich einzustufen ist! EIN DRINGENDER TIPP: Direkt nach dem Umbau sollte unbedingt eine Bodenfreiheit von ca. 12-13cm gegeben sein (Kontrolle mittels einem Staffel, der quer zur Fahrtrichtung liegt, 80cm lang und 11cm hoch ist und mit dem Fahrzeug MITTIG und deutlich berührungsfrei überfahren werden muss - Fahrer im Fahrzeug sitzend), denn das Fahrwerk setzt sich deutlich! Überprüfen sie besonders kritische Stellen wie Schrauben der Lenkerbefestigungen, Ölwannen-Anprallschutz, Träger, etc. !!! KURIOSES: Einige Fahrzeuge zeigen im serienmäßigen Zustand nur etwa 10cm Bodenfreiheit (was auch typengenehmigt ist). Tauscht man nun bei diesem Fahrzeug das Fahrwerk gegen ein anderes, so ist automatisch eine Bodenfreiheit von 11cm als zwingend anzusehen !!! Schraubfahrwerke müssen über eine Fixiervorrichtung verfügen, mit welcher das Verstellsystem dauerhaft fixiert werden kann (meist Abrissschraube oder durchdacht platzierte Begrenzungshülsen). Leider verzichten Genehmigungsstellen kaum auf die Fixierung; zur Verhindern von nachträglichen Umrüstungen werden zusätzlich einige Kontrollmaße in den Typenschein eingetragen (z.B. Distanz in [mm] zwischen Radkastenunterkante/Radmittelpunkt/Fahrbahn oder Türschweller/Fahrbahn). Achten Sie beim Kauf und beim Einbau von verstellbaren Fahrwerken auf das Vorhandensein von Fixiervorrichtungen; das nachträgliche Kaufen und Anbringen ist meist sehr aufwendig !!! Bei nutenverstellbaren Fahrwerken (Nuten sind meist am äußeren Dämpferrohr eingefräst und halten mittels Seegerring den unteren Federteller, bieten aber keine Möglichkeit der Fixierung) muss ebenfalls eine Sicherung gegen nachträgliches Herabsetzen der Fahrzeughöhe gegeben sein. Hier raten wir, einen zusätzlichen Seegerring (mit ausreichendem Innendurchmesser) in die Nut unter dem Federteller einzusetzen und die beiden Öhsen des Seegerringes mit einem Drahtring zu verlöten. Diese Lösung ist preisgünstig, einfach und wird von den Genehmigungsstellen akzeptiert (siehe folgende Bilder).
Individuelle Lösungsvorschläge für unterschiedliche Fahrwerke bieten wir bei Bedarf auf Anfrage.
Verstellbare Pneumatische Fahrwerke (mit Air-Management System oder als Tieferlegungssatz mit Reifenfüllventilen) sind weitgehend nur bei vorliegender Bestätigung des Fahrzeugherstellers erlaubt; Themen wie z.B. die mind. Bodenfreiheit begrenzt wird, stehen stets unter Diskussion.
Weitere Gutachten/Bestätigungen, welche zwingend als Beilage zur Komplettbegutachtung bei Fahrwerksmodifizierung bereitgestellt werden müssen:
FAHRWERKSFEDERN / wichtiger Hinweis Zu schwache Federn können brechen (siehe Bild darunter) und das Fahrzeug sinkt an der betroffenen Radposition um bis zu 15cm ein... und führt zu überraschend kritischen Fahrsituationen bei hohen Fahrgeschwindigkeiten! Des weiteren können die gebrochenen Federdrahtenden den Reifen beschädigen und schlagartig zum Platzen bringen.
Ing. Kurt Bergmüller, 2006 |
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