Motortuning-Maßnahmen (Veränderung
der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes) durch
- Veränderung
der im Fahrzeug eingebauten Antriebsmaschine
- Einbau
einer anderen Antriebsmaschine
Folgende
Textstellen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit;
EWG/ECE-Richtlinien sowie nationale Erlässe werden ständig aktualisiert
und deren Inhalt oft, aufgrund von unvermeidlichen, administrativen Verzögerungen,
erst nach einer gewissen Frist publik.

CAN-Bus
System
Beispiel 1:
Änderungsliste (Zubehör für Fahrzeuge) vom BMVIT, Stand
2002
- Leistungsänderung
<=5%, keine Genehmigung erforderlich
- Leistungsänderung >5%, erfordert UBS, WBS, L, P und hat zur Folge E
- Leistungserhöhung >30%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur
Folge EG
- Leistungsminderung >25%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur
Folge EG
A...Abgastest
E...Eintragung in den Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
EG...Einzelgenehmigungsbescheid
G...Geräusch (Nahfeld+Fahrt)
L...Nachweis über Motorleistung (Leistungstest)
P...erforderliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt
UBS...Freigabe durch Fzg-Hersteller bzw. ZT-Gutachten bzw. anderer,
geeigneter Stelle
WBS...Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte
Beispiel 2:
Entsprechend dem VdTÜV
– Merkblatt Kraftfahrwesen 751/05.2000 ergibt sich z.B. folgende, kurze
Zusammenfassung:
Nach Durchführung des
Motortunings muss das Fahrzeug unter betriebsüblichen Bedingungen
ausreichend verkehrs- und betriebssicher bleiben.
Alle, durch die Umrüstung
höher belasteten Bauteile müssen so beschaffen sein, dass ein plötzliches
und völliges Versagen nicht zu erwarten ist.
Die Prüfvorschriften
werden nach der relativen Höhe der Steigerung
der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes festgelegt (<= 20%,
>20%, >40%); es gibt aber auch andere spezielle Richtlinien laut
Änderungsliste.
Folgende Prüfungen
sind für alle 3 Kategorien durchzuführen (bei identischer Ausrüstung
und Einstellung der Antriebsmaschine):
·
Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment
·
Prüfung des Abgasverhaltens (die zum Zeitpunkt der EZ für das
Fahrzeug geltenden Typprüfgrenzwerte
sind
mindestens einzuhalten)
·
Prüfung der Geräuschentwicklung (die zum Zeitpunkt der EZ für
das Fahrzeug geltenden Grenzwerte sind mindestens einzuhalten)
·
Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (durch Fahrversuch oder durch
Berechnung)
·
Bremsverhalten /Prüfung der Bremsanlage
·
Prüfung der Eignung der Bereifung
·
Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen
Bedingungen (=Fahrten im Bereich der Höchstgeschwindigkeit, Anfahren mit
höchstmöglicher Beschleunigung, Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten,
Lastwechsel im Bereich der max. Motordrehzahl), wobei zumindest
Kreisfahrt, Slalomfahrt und Geradeausfahrt im Grenzbereichen, mit
Lastwechsel und Lenkbewegungen gefahren werden sollten
·
Prüfung der Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Anzeigebereich
zumindest gleich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit)
·
Prüfung ev. zulässiger Anhängerlasten nach Richtlinie 92/21/EWG
in der jeweils gültigen Fassung
·
Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften
Ev. Zusätze bei
Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >20%...
·
Maßnahmen zur Überwachung der Getriebeöltemperaturen
·
Schutzmaßnahmen gegen Abreißen von Kardanwellen
·
Erweiterte Prüfung des Bremsverhaltens sowie Blockierreihenfolge
und Zustand des Belages
·
Detaillierte Dokumentation der Fahrzeugumrüstung
Zusätze bei
Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >40%...
Nachweis, dass das
Fahrzeug nach einer Fahrerprobung auf einer Prüfstrecke (z.B.
Hockenheimring, 2000km) noch uneingeschränkt verkehrs- und betriebssicher
ist.
Persönliche
Anmerkungen und Hinweise:
1)
„Stillschweigende“ Leistungssteigerungen, egal ob durch
Hubraumzuwachs, Änderung des Ventiltriebes, zusätzliche Aufladung oder
Änderungen der Verbrennungsparameter erreicht, verstoßen gegen
Steuer- und Versicherungsgesetze.
2) Einige Fahrzeuge
(speziell ältere) sind weniger dem Leistungs-, sondern eher dem
Drehmomentzuwachs langfristig nicht gewachsen. Besonders in Kombination
mit größeren Felgendurchmessern und kleineren ET,
Niederquerschnittbereifungen, Tieferlegungssets und verbesserten Bremsanlagen (und ohne diese Maßnahmen kann
oft das Motortuning nicht voll genutzt werden) treten an den Fahrwerks-
und Karosserieteilen sehr hohe Belastungen auf, welche an Spaltmaßen
(z.B. Türen, etc.) bei hohen Kurvenbeschleunigungen oder Bremsverzögerungen
gemessen werden können.
3) Achten Sie beim
Kauf von Leistungssteigerungschips auf beigelegte TÜV-Gutachten (bzgl.
Abgas, Leistung, Drehmoment, etc.).
4) Versuchen Sie beim
Fahrzeughersteller/Importeur so viele Freigaben und Bestätigungen wie möglich
zu erhalten (inkl. Freigaben hinsichtlich Fahrzeugdauerfestigkeit
bei entsprechender Leistungs-/ Drehmomentsteigerung zu erhalten -
oft in Kombination mit Bremsen, Felgen und Bereifungen).
5) Versuchen Sie ohne
Getriebeänderung auszukommen.
6) Die Lebensdauer
vieler Komponenten wird durch Motortuning und die damit meist Hand in
Hand gehende, veränderte Fahrweise
zweifelsfrei reduziert.
Kurbeltrieb und dessen Lagerung sowie Steuerkette bzw. Zahnriemen,
Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswellen, Gleichlaufgelenke,
Radlager werden je nach Fahrkultur beansprucht und verschleißen deutlich
früher. Kolben können Dauer-Volllast überhitzen und im Bereich des
Kolbenbodens beschädigt werden oder einfach anreiben.
Es ist zwar korrekt,
wie manche Stimmen behaupten, dass neuere Motoren und Antriebsteile
ausreichend Reserven bzgl. Beanspruchung besitzen (da sie auch in
leistungsstärkeren Fahrzeugen zur Anwendung kommen), doch dann meist
immer unter anderen Bedingungen (größere Ladeluftkühler, größere
Kühler, Wärme- und Luftleitbleche, Abgastemperatur-Sensoren, andere
Kompression, größere Ventile, größere Auslasskanäle und Abgasanlagen)
7) Bitte beachten Sie
weitere nationale Gesetze, Erlässe sowie EWG/ECE-Richtlinien, KFG und
KDV.
8) Beachten
Sie, dass sich aufgrund der erhöhten Motorleistung/-drehmoment die
Beanspruchung einzelner Verschleißteile wesentlich erhöhen kann und somit die
ausgelegte Lebensdauer deutlich sinkt. Ich empfehle, die vorgegebenen
Service-Intervalle (z.B. Zahnriementausch !) freiwillig und entsprechend
zu verkürzen. Befragen Sie ev. den Chip-Tuner (z.B. Fa. Später/Hr.
Krikler unter 0664/5215643 - Legales-Tuning-Kunden werden bevorzugt
behandelt), die Fachwerkstätte oder
den Fahrzeugimporteur.
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