Tachoprüfung und Angleichung

Wann muss der Geschwindigkeitsmesser (Tacho) angeglichen werden?

 

 

Sobald der Unterschied zwischen dem Abrollumfang (Download Tabelle im PDF-Format oder Excel-Liste / grobe Näherung) der originalen und der neuen Bereifung  mehr als ca. +1,5% bzw. -2,5% überschreitet oder sonstige relevante Übersetzungsänderungen vorgenommen wurden, wird u.U. eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers erforderlich.

Wir bieten diese Prüfung im Fahrbetrieb bei nach ECE-R39 im Fahrbetrieb bei 40, 80 und 120km/h an. Sollte die Anzeige außerhalb der Toleranz nach der RiLi ECE-R39 liegen, so ist eine Tachoangleichung erforderlich.

Diese Angleichung kann bei nahezu allen mechanischen (durch Einbau eines Übersetzungsgetriebes) und bei vielen elektronischen Tachos durchgeführt werden - allerdings nicht bei allen.

Daher erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten BEVOR sie sich für den Kauf von Rad/Reifenkombinationen mit deutlich abweichendem Abrollumfang entscheiden !


Messung der Tachoabweichung:

Wir messen die Abweichung der Geschwindigkeitsanzeige nach ECE-R39 und erstellen ein Prüfblatt. Die hierfür anfallenden Kosten finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen".

 

Angleichung der Geschwindigkeitsanzeige:

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