Stand 21/08/2017
Auszug aus der 221. Verordnung des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (63. Novelle
zur KDV 1967)
Punkt (4) Einrichtungen, die zu
einem Anstieg der Emissionen von gasförmigen Schadstoffen,
luftverunreinigenden Partikeln, CO2 oder des
Kraftstoffverbrauches führen könnten, sind verboten.
Diese Verordnung kann - und - wird
Änderungen hinsichtlich Fahrzeugtuning mit sich bringen, daher ist nicht
auszuschließen, dass folgend angeführte Empfehlungen und Hinweise nach und nach obsolet werden...
Austauschauspuffanlagen können, aber müssen
nicht immer, selbst bei optimalen Komponenten und Einstellungen
leistungssteigernd wirken. Oft sind aber auch nur subjektive Täuschungen
gewünscht, denn "lauter" scheint meist "stärker".
Ein gut abgestimmtes System (was sehr, sehr schwierig ist, da das
Schwingungsverhalten des Abgases, aber auch die Gemischbildung, die
Gemischzündung und -verbrennung sowie die Effizienz des Ladungswechsels
mit einbezieht) kann sich auch leise präsentieren... siehe auch bike.htm
Prinzipiell gelten für
Austauschauspuffanlagen für mehrspurige und einspurige Fahrzeuge
ähnliche Richtlinien. Aufgrund der Komplexität kann hier aber nur eine
grobe Zusammenfassung erfolgen; für die Bodenfreiheit gilt die jeweils
gültige Regelung.
Auspuffanlagen
- Katalysatoren und Zwischenschalldämpfer
dürfen nicht entfernt und nicht durch
Verbindungsrohre ersetzt werden.
- Austauschauspuffanlagen müssen
"E-markiert" und mit der fahrzeugbezogenen Genehmigung
versehen sein oder passende ABE/Teilegutachten (in diesem Fall
INKL. ANGABE DER MAX. BETRIEBSGERÄUSCHE in dB (A) !!!) für
entsprechende Fahrzeuge müssen existieren (man unterscheidet zwischen
sog. "geschlossenen" und "offenen" Anlagen;
letztere sind eher für den Motorsporteinsatz gedacht und verfügen
meist über keine Straßengenehmigung).
- Sollten die nötigen Teilegutachten
nicht verfügbar sein, so wird eine entsprechende Zertifizierung samt
allen Prüfungen aufwendig und teuer!
- Der erzielte Leistungszuwachs sowie die
max. Höchstgeschwindigkeit darf sich nur innerhalb bestimmter Grenzen
bewegen (ca. 5%); die Abgas- und Schallemissionen dürfen gegenüber der
originalen Auspuffanlage nicht zunehmen (und zwar während der
gesamten Lebensdauer des Endschalldämpfers).
- Abgaskrümmer
gelten als Austauschteil und benötigen keinerlei Gutachten oder
Typisierung (Ausnahme: für Fächerkrümmer/Zündfolgekrümmer
müssen bzgl. Schall,
Leistung, Lastwechsel und Abgas, etc. entsprechende Gutachten
vorgelegt werden)
- Vom nachträglichen Einbau von
Abgasturboladern, mechanischen Ladern, Pop-Off Ventilen,
Ladeluftkühlern, etc. ist abzusehen, da die Einzelgenehmigung, wenn
überhaupt möglich, sehr aufwendig ist (Lärm, Abgas, Festigkeit,
Bremsen, Gewicht, Fahrverhalten, etc.)
- Der nachträgliche Einbau von
Katalysatoren ist nur tlw. möglich, aber ebenso aufwendig.
- Geklemmte
Endrohre sind i.a. eintragungsfrei. Endrohre, bei denen das
Serienendrohr gekürzt (auf mind. 20mm Restlänge gekürzt) wurde, müssen
gasdicht an das originale Endrohr geschweißt werden und zwar ohne den
Endschalldämpfer zu beschädigen. Beim Anbringen von Blenden darf sich
weder die Bodenfreiheit, Böschungswinkel noch die Fahrzeuglänge ändern,
es darf zu keinen äußeren oder inneren Beschädigungen des Endtopfes und
keiner Berührung mit anderen Teilen kommen (mind. 10mm Distanz zu
Karosserieteilen) und eine fachgerechte Schweißarbeit muß vorliegen. Ebenfalls ist der sichere
Abstand zu Einheiten des Kraftstofftanks und -leitungen zu beachten
(siehe ECE/EEC/EWG-Richtlinien). Die Endrohre dürfen nicht über den
Fahrzeugkontur vorstehen. Siehe hierzu die "Änderungsliste des BMVIT" in
der jeweils aktuellen Fassung.
- Durch seitliche Endrohre dürfen
andere Verkehrsteilnehmer und Fußgeher nicht belästigt bzw. gefährdet
werden.
Ansauganlagen und Austauschluftfilter
Generell darf sich weder Leistung,
Ansauggeräusch noch das Kraftstoffgemisch/Abgas ändern; offene
Ansaugsysteme (Twister, etc.) werden wohl der Genehmigungsbehörde
kaum standhalten; Luftfiltereinsätze für originale Luftfiltergehäuse
sowie offene Ansaugsysteme mit Teilegutachten sollten
als Austauschteile gelten und somit hingegen zulässig sein.
Zu beachten ist, dass zur
Leistungssteigerung vorrangig die Luftmasse (abhängig von der Lufttemperatur)
ausschlaggebend und nicht der Ansaugwiderstand des Filters ist. Bei kalter
Luft und optimaler Gemischbildung und Verbrennung sind bis zu 10%
Leistungssteigerung ohne weitere Maßnahmen möglich. Daher ist bei der
Anbringung des Luftfilters darauf zu achten, dass möglichst wenig
Motorwärme an die Inspirationsluft abgegeben wird.
Wichtig ist auch die
Rückhalteeignung der Filter hinsichtlich Staub und Verunreinigungen.
Grobmaschige bzw. -porige Filter können Luftmassenmesser und Motor
schädigen.
Ansaugrohre aus
Kunststoff oder LM sind, meiner Information nach, nicht
genehmigungspflichtig.
Pop-Off Ventile
Prinzip eines Pop-Off
Ventils bei Turbomotoren
Steigt man vom Gaspedal, wird automatisch die
Drosselklappe geschlossen. Wenn zuvor stark beschleunigt oder der Motor im
max. Drehmomentbereich betrieben wurde, dreht sich das Turboladerrad noch
weiter und fördert während dieser Zeit noch weiter Luft auf die
Drosselklappen (Überdruck). Es entsteht hinter dem Pumpenrad ein Überdruck,
der es abbremst. bei Erreichen eines bestimmten Drucks wird nun das
Pop-Off Ventil aktiv und geöffnet. Es transportiert die überschüssige
Luft vom Druckrohr in den Luftansaugkanal oder ins Freie. Dadurch wird
verhindert, dass der Turbolader stark abgebremst wird und bei erneuter
Betätigung des Gaspedals wieder hochlaufen muss. Lastwechselreaktionen
erfolgen somit schneller und deutlich sanfter. Allerdings wird durch den
nachträglichen Einbau eines Ventils das Abgasverhalten im Schubbetrieb
und beim Lastwechsel sowie die Schallemission im Fahrbetrieb verändert.
Messung der Schalldruckpegel
Wir messen die
Schalldruckpegel Ihres Fahrzeuges im Nahfeldbereich sowie bei
Vorbeifahrt (Kfz nach
70/157/EWG und 2- und 3-rädrige Kfz nach 97/24/EG); die dafür
anfallenden Tarife finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen".
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